Volksschule Bad Gleichenberg

Hinweise für Erziehungsberechtigte

http://www.schulpsychologie.at/

Ziel ist weiterhin eine rasche Rückkehr aller Schülerinnen und Schüler bzw.Lehrerinnen und Lehrer müssen zu ihren Schülerinnen und Schülern über bestehende Kommunikationskanäle regelmäßig und strukturiert Kontakt halten. Schülerinnen und Schüler müssen dafür verbindlich zur Verfügung stehen. Sofern es beim Aufbau dieser Kanäle zusätzlicher Unterstützung durch das Ministerium bedarf, wird diese bereitgestellt. Verwiesen wird auf die „Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning nach den Osterferien“ (GZ2020-0.211.975-1-A) und auf „Corona-Krise: Kontaktaufnahme mit Schülerinnen/Schülern, die bisher nicht erreicht wurden“ (GZ2020-0.211.463).

Aufbauend auf den Vorgaben der Regierung wird bis Ende April der Notbetrieb in Form von Betreuung an den Schulen weitergeführt. Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, sollen sie das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie der berufliche Hintergrund der Eltern und Erziehungsberechtigten ist. Für die Hochschulen und Universitäten bedeutet das, dass der derzeit eingerichtete Betrieb bis Ende April fortgesetzt wird.Studierenden als auch aller im Bildungswesen Beschäftigten (insbesondere Lehrerinnen und Lehrer sowie Professorinnen und Professoren) in den ordentlichen Schul- und Studienbetrieb. Dies ist aber stark von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängig.